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In dieser Folge des Podcasts „Nachgehakt – Jetzt erst Recht“
sprechen wir über einige Gesetzesänderungen, die den
Vertragsschluss für Strom und Gas am Telefon betreffen. Weil ein
Strom- oder Gasbelieferungsvertrag nicht mehr mündlich
abgeschlossen werden kann, sind Verbraucher*innen seit dem 27. Juli
2021 besser geschützt, wenn sie im Rahmen einer Telefonwerbung
angerufen werden. Auf diese Besonderheit gehen wir ein und geben
Einblick, welche Rechte den Betroffenen zustehen. Du hast Fragen
oder Anregungen? Dann schreibe gerne an wvs@vz-bln.de.
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„Änderungen im Energierecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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