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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das Verwaltungsgericht Wien hat die Ausbürgerung eines
österreichischen Dschihadisten untersagt, weil er dadurch
staatenlos werden würde. Das Völkerrecht setzt hier enge Grenzen.
*Corrigendum: Das Übereinkommen zu Staatenlosigkeit ist von 1961,
das Übereinkommen von 1954 behandelt den Status von Staatenlosen.
österreichischen Dschihadisten untersagt, weil er dadurch
staatenlos werden würde. Das Völkerrecht setzt hier enge Grenzen.
*Corrigendum: Das Übereinkommen zu Staatenlosigkeit ist von 1961,
das Übereinkommen von 1954 behandelt den Status von Staatenlosen.
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