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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Verfassungsgerichtshof hat über drei Aspekte der
Coronamaßnahmen entschieden: – für Betriebe gibt es keine volle
Entschädigung – die vorzeitige Öffnung der Baumärkte war unsachlich
– das allgemeine Ausgehverbot war allen Ausnahmen zum Trotz
gesetzeswidrig. Darüber habe ich mit dem Journalisten Moritz Moser
gesprochen.
Coronamaßnahmen entschieden: – für Betriebe gibt es keine volle
Entschädigung – die vorzeitige Öffnung der Baumärkte war unsachlich
– das allgemeine Ausgehverbot war allen Ausnahmen zum Trotz
gesetzeswidrig. Darüber habe ich mit dem Journalisten Moritz Moser
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