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Beschreibung
vor 5 Jahren
Wo hört Information auf und wo fängt Werbung an? Diese Frage stellt
sich mitunter auch Ärzten und zwar beim § 219a Strafgesetzbuch, der
auch nach seiner Modifikation die Grenzen sehr eng beim Thema
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auslegt. So geraten Mediziner,
die auf ihrer Website eingehendere Infos zum Thema Abruptio
anbieten, in die juristischen Mühlen. Prominentes Beispiel ist die
Gießener Ärztin Kristina Hänel, eine der vehementesten Gegnerinnen
des §219a, die jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Im Gespräch erläutert sie, warum ihr das so wichtig ist.
sich mitunter auch Ärzten und zwar beim § 219a Strafgesetzbuch, der
auch nach seiner Modifikation die Grenzen sehr eng beim Thema
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auslegt. So geraten Mediziner,
die auf ihrer Website eingehendere Infos zum Thema Abruptio
anbieten, in die juristischen Mühlen. Prominentes Beispiel ist die
Gießener Ärztin Kristina Hänel, eine der vehementesten Gegnerinnen
des §219a, die jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Im Gespräch erläutert sie, warum ihr das so wichtig ist.
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