#56 Corona-Krise: Alles zur Corona-Sonderbetreuungszeit
Entlastung in Form von bis zu 3 Wochen Sonderurlaub
10 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Im Rahmen der COVID-19-Gesetze wurde die Möglichkeit einer bis zu
dreiwöchigen „Sonderbetreuungszeit“ für betreuungspflichtige Kinder
und Behinderte geschaffen. Als Ausgleich für den Entfall der
Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Vergütung von
einem Drittel des fortgezahlten Entgelts durch den Bund. In dieser
Folge informiert euch unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer
von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at)
über die Corona-Sonderbetreuungszeit - was ist das genau? Wer kann
sie in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für
steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr unter www.steueraffe.at
dreiwöchigen „Sonderbetreuungszeit“ für betreuungspflichtige Kinder
und Behinderte geschaffen. Als Ausgleich für den Entfall der
Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Vergütung von
einem Drittel des fortgezahlten Entgelts durch den Bund. In dieser
Folge informiert euch unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer
von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at)
über die Corona-Sonderbetreuungszeit - was ist das genau? Wer kann
sie in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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