#118 Achtung Konkurrenzklausel Teil 1
Wer muss zahlen, wenn man abgeworben wird?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer muss zahlen, wenn man abgeworben wird? Nach wie vor gilt es für
Unternehmen das eigene Know-how bestmöglich zu schützen. Eine
Schutz-Möglichkeit ist die so genannte Konkurrenzklausel.
Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind
ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel,
um insbesondere Führungskräfte oder
sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst
davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen
Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern. Und genau diesem
Thema widmen wir uns in den nächsten Podcastfolgen. STEUERAFFE -
gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und
arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter
www.steueraffe.at
Unternehmen das eigene Know-how bestmöglich zu schützen. Eine
Schutz-Möglichkeit ist die so genannte Konkurrenzklausel.
Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind
ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel,
um insbesondere Führungskräfte oder
sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst
davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen
Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern. Und genau diesem
Thema widmen wir uns in den nächsten Podcastfolgen. STEUERAFFE -
gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und
arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter
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