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Du möchtest dir ein kleines Vermögen aufbauen ohne dafür etwas
extra tun zu müssen? Das geht bei allen Dienst- und
Arbeitsverhältnissen, wenn eine Regelung zu Vermögenswirksamen
Leistungen - kurz VL - in einem Tarif-, Arbeits-,
Ausbildungsvertrag oder einer für dich gültigen betrieblichen
Vereinbarung steht.

Monatlich gibt es dann einen Betrag zwischen 6 und 40 Euro bei
Vollzeit, in Teilzeit anteilig. VL-Anlagen können vom Arbeitgeber
und/oder dir bespart werden.

Mit Förderung können die VL in Vermögensbeteiligungen wie Fonds
und Bausparverträgen angelegt werden. Eine komplette Auflistung
findest du in den Shownotes.

Ohne Förderung können die VL in Bank-Sparverträgen angelegt
werden oder für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
sowie zur Tilgung von entsprechenden Darlehen bzw. Hypotheken.

Bei allen VL wird 6 Jahre eingezahlt und nach einem weiteren Jahr
ist die Auszahlung möglich. Eine Kündigung oder Freistellung ist
auch vorher möglich.

Für Beschäftigte der Metall-, Chemie, Elektro- Holz- und
Kunststoffindustrie gibt es auch Altersvorsorgewirksame
Leistungen nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer. Hier gibt es
einen Privaten Altersversorgungsvertrag, Entgeltumwandlung in
eine arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgungszusage des
Arbeitgebers oder eine Betriebsrente. Eine Auszahlung erfolgt
erst zur Rente.

Wenn du eine VL angelegt hast und dein zu versteuerndes Einkommen
20.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 40.000 Euro nicht
überschreitet, so hast du zusätzlich Anspruch auf die
Arbeitnehmersparzulage. Bei Anlagen für wohnungswirtschaftliche
Zwecke gelten geringere Einkommensgrenzen und es gibt 9 Prozent
Förderung. Beim Beteiligungssparen gibt es sogar 20 Prozent
Förderung. Es gibt Höchstgrenzen für die Förderungen von 470
beziehungsweise 400 Euro jährlich. Du kannst allerdings beide
Förderungen mit der jeweiligen Höchstgrenze durch mehrere
Verträge in Anspruch nehmen. Kündigst du einen geförderten
Vertrag in der 7-jährigen Sperrfrist, so musst du meistens die
Förderung wieder zurückzahlen.

Zusätzlich, nicht parallel, kannst du eine Wohnungsbauprämie ab
dem 16. Lebensjahr erhalten, wenn du einen Bausparvertrag,
Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und
Wohnungsgenossenschaften oder einen Sparvertrag für Wohneigentum
hast oder ein Dauerwohnrecht erwirbst. Wurde der Bausparvertrag
nach dem 25. Lebensjahr abgeschlossen, so muss dieser
wohnwirtschaftlich für die Prämie verwendet werden. Bei der
Wohnungsbauprämie darf dein versteuerndes Einkommen alleine
höchstens 35.000 Euro, zusammen höchstens 70.000 Euro betragen.
Als jährliche Prämie gibt es 70 Euro beziehungsweise bei
Ehepaaren 140 Euro.

Kay hat einen VL-Banksparvertrag. Hier findet er gut, dass es
keine Gebühren gibt und nur der Betrag vom Arbeitgeber ausreicht.

In den Shownotes findest du einige Links, so auch zu einem
VL-Rendite Rechner.

Links:

de.m.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistungen

verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/vermoegenswirksame-leistungen-verschenken-sie-kein-geld-22719

vermoegenswirksame-leistungen.de/rechner/

igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/altersvorsorgewirksame-leistungen

steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/arbeitnehmer-sparzulage/

Ich bekomme nichts für die Erwähnung der Anbieter.

Gibt es einen Tipp den ich noch nicht habe? Schreibe ihn mir
gerne per Mail: 4lau@gmx.de

Meinen Bluesky Account mit kurzfristigen Tipps findest du hier:
https://bsky.app/profile/4lau.bsky.social

Die Datenschutzerklärung und das Impressum findest du auf der
Homepage unter https://shows.acast.com/4-lau/about

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