Warum müssen Personal Trainer die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - beachten und was gilt es zu berücksichtigen?

Warum müssen Personal Trainer die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - beachten und was gilt es zu berücksichtigen?

013: Jeder Personal Trainer, jeder Selbstständige, jedes Unternehmen muss sich spätestens ab dem 25. Mai 2018 mit den neuen EU-Datenschutzrichtlinien - der DSGVO - auseinandersetzen, denn wenn Du es nicht tust, können hohe Strafzahlungen die Folge sein.
23 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren
013: Viele Kollegen haben noch nichts von der DSGVO gehört, dabei
gilt diese seit 2016. Was ist die DSGVO? Die
Datenschutzgrundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb der
EU vereinheitlichen. Selbständige können also zukünftig darauf
vertrauen, dass innerhalb der EU ein wahrscheinlich einheitliches
Datenschutzrecht gilt. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit
Sitz ausserhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU
verarbeiten. Das ist insofern interessant, falls Du als Personal
Trainer z.B. ein Newslettertool benutzt, dessen Vermarkter
außerhalb der EU sitzt. Ein weiteres Ziel dieser Verordnung ist,
dass das Datenschutzrecht datenschutzfreundlicher für die
betroffenen Nutzer werden soll. Der Bürger soll also die Hoheit
über seine Daten soweit es möglich ist zurück erhalten. Was gilt es
also für mich als Personal Trainer, Fitnessstudio,
Physiotherapiepraxis etc. alles zu beachten? Warum reicht es nicht
aus, nur auf der eigenen Homepage die Datenschutzrichtlien
anzupassen? Was ist beim Empfang und dem Versenden von eMails und
Newslettern zu beachten? Wie speicherst Du ab dem 25. Mai 2018 die
Daten Deiner Klienten? Wo bewahrst Du die Auswertungen aus der
Anamnese auf? Wer hat Zugang zu Deinem Büro oder Deinem Personal
Training Studio / Praxis? Was musst Du alles beachten, damit Du
nicht verklagt werden kannst? Fakt ist eines: Die DSGVO betrifft
wirklich JEDES Unternehmen, das im Internet aktiv ist, egal ob
eigene Homepage, Facebook, Instagram, Newsletter, Shop - was auch
immer. Ich möchte Dich mit diesen Podcast für die Dringlichkeit
dieses Themas sensibilisieren. Kümmere Dich umgehend darum, wenn Du
es noch nicht getan hast. Bitte nimm Dir einen Fachanwalt für
Internetrecht, falls Du diese spezifischen Daten noch nicht für
Dich individuell erstellt hast. Bitte scheue Dich nicht, mir
Anregungen und Fragen für von Dir gewünschte Themen per Mail
zukommen zu lassen. Du findest weitere Informationen rund um das
Thema Personal Training und mich in meinem Blog:
www.eginhard-kiess.de Die Show-Notes findest Du unter:
https://eginhard-kiess.de/folge13

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