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Die Sozialversicherungen in Deutschland dürfen sich selbst
verwalten. Alle sechs Jahre entscheiden deshalb die Versicherten
und Rentner, wer sie in der Rentenversicherung und bei den
Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Heuer ist es
wieder soweit: Von April bis Ende Mai findet die Sozialwahl statt.
Wie die funktioniert, was Selbstverwaltung genau bedeutet und wieso
das Kolpingwerk im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Arbeitnehmerorganisationen (ACA) bei der Sozialwahl antritt, das
klären wir in der Kolpingstunde für Sie mit Hilfe unseres
Studiogastes Johann Maier, Leiter des Kolping
Diözesanfachausschusses Arbeitswelt und Soziales.
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„Kolping wählen bei der Sozialwahl 2023“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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