#55 Ferienanspruch für 50-jährige Arbeitnehmer

#55 Ferienanspruch für 50-jährige Arbeitnehmer

3 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Zur Begeisterung von Sandra hat [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch) ein Mandat im Arbeitsrecht
übernommen. Es geht um den Ferienanspruch ab dem 50. Altersjahr.
Gemäss Art. 329a OR hat man bis zum vollendeten 20. Altersjahr
einen Mindestferienanspruch von 5 Wochen pro Dienstjahr, sodann
einen von 4 Wochen. In Gesamtarbeits-, Einzelarbeits- oder
Normalarbeitsverträgen kann jedoch ein höheren Ferienanspruch
vorgesehen sein. Falls ein solcher Anspruch besteht, stellt sich
die Frage, ob der höhere Ferienanspruch ab Erreichen oder Vollenden
des 50. Arbeitsjahres gilt. Sandra ist dieser Frage nachgegangen
und hat eine überzeugende Lösung gefunden. **Weitere Podcastreihen
von [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur
Anwältin - Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit
40i cha mers mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind
auf allen üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin'
suchen und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)

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