#103 Von einem Strafverfahren betroffene Dritte: Wann steht diesen eine Entschädigung zu?

#103 Von einem Strafverfahren betroffene Dritte: Wann steht diesen eine Entschädigung zu?

7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erliess eine Editionsverfügung
bei einer Bank mit jährigem Mitteilungsverbot. Daraufhin
übermittelte die Bank Unterlagen eines von der Strafuntersuchung
nicht betroffenen Dritten. Als das Mitteilungsverbot auslief,
informierte die Bank den Dritten, worauf dieser unverzüglich
Siegelung der Unterlagen sowie Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft beantragte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete
auf Entsiegelung und legte nach längerem Hin und Her einzig die
Editionsverfügung offen. Hierbei zeigte sich, dass der behauptete
konkrete Tatverdacht nicht über eine blosse Vermutungen hinausging
(offensichtlich eine unzulässige Beweisausforschung). Entsprechend
wurde Genugtuung sowie Entschädigung für die durch die
Editionsverfügung verursachten Kosten und Umtriebe geltend gemacht
(StPO 434). In der Begründung wurde explizit darauf hingewiesen,
dass in klaren Fällen über den Entschädigungsanspruch bereits im
Vorverfahren zu entscheiden sei. Falls die Staatsanwaltschaft dies
anders beurteilen sollte, seien die Ansprüche im Rahmen des
Endentscheids dem Sachgericht vorbehalten. Trotz dieses expliziten
Hinweises sowie dem klaren Wortlaut von StPO 434 wies die
Staatsanwaltschaft die Ansprüche in Eigenregie ab. Folglich bleibt
Sandra und [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) nichts anderes
übrig, als die für Beschwerden zuständige Anklagekammer zu bemühen.
Sie wundern sich in diesem Podcast über den oft zu beobachtenden
Reflex der Untersuchungsbehörden, unangemessene
Verfahrenshandlungen nicht zugestehen zu können und lieber den
erfolgten Belastungen für den Betroffenen eine weitere
hinzuzufügen, als die Angelegenheit mit einer Geste des guten
Willens aus der Welt zu schaffen. Den Staat kommt dies letztlich
teuer zu stehen, wobei zusätzlich das Vertrauen des Betroffenen in
den Staat leidet. **Weitere Podcastreihen von [Duri
Bonin](http://www.duribonin.ch)** - Auf dem Weg zur Anwältin -
Interview aus dem Gefängnis - Fragen den Anwalt - Mit 40i cha mers
mit de Tiger - Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen
üblichen Plattformen zu hören . Einfach nach 'Duri Bonin' suchen
und abonnieren. - [Anwaltskanzlei von Duri Bonin und
Sandra](http://www.duribonin.ch) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/)

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