#127 Darf ich dem Inhaftierten den neusten Playboy mitbringen?

#127 Darf ich dem Inhaftierten den neusten Playboy mitbringen?

10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Tinka und Duri Bonin unterhalten sich über Gefängnisbesuche: Wie
erlebt man solche als Anwalt und darf man dem Klienten den neusten
Playboy mitbringen? Die Antwort ist nein. Wann und was darf man den
Untersuchungshäftlingen denn mitbringen? Ist die Zulassung von
Naturalgaben und Geldüberweisungen bei Jugendlichen anders geregelt
als bei Erwachsenen? Die geltenden Corona-Vorsichtsmassnahmen
empfinden sowohl Tinka wie auch Duri als teilweise ungenügend. Es
sei an der Zeit, dass Anwaltsbesprechungen via Videokonferenz
möglich würden. Ankündigung: Zur Frage der Substitution von
Gefängnisbesuchen durch Videoübertragungen habe ich die kommenden
Tage Caroline Beyeler (Leiterin Rechtsdienst
Untersuchungsgefängnisse Zürich) im Podcast "Interview aus dem
Gefängnis" zu Besuch.

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