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  4. #335 Vincenz-Prozess: Das Schlusswort der beschuldigten Person ist kein ungefährliches Terrain
Gregor Münch hat Duri Bonin am letzten Verhandlungstag des
Raiffeisen-Prozesses versetzt. Sie unterhalten sich deshalb etwas
zeitverzögert über das Schlusswort der beschuldigten Person. Wann
macht es Sinn, von diesem Recht Gebrauch zu machen? Was kann man
dabei gewinnen? Was verlieren? Es ist ein nicht ungefährliches
Terrain: Das letzte Wort ist wie jede Aussage verwertbar, selbst
bei vorangegangener Aussageverweigerung. Die 9. Abteilung des
Bezirksgerichts Zürich hat sich nun zur geheimen Urteilsberatung
zurückgezogen. Die Urteilseröffnung ist auf den 14. April 2022
terminiert. Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den
Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der
Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des
Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch
pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und
begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort. Links zu
diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von Duri Bonin:
http://www.duribonin.ch - Anwaltskanzlei von Gregor Münch:
https://www.d32.ch/personen - Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen für die
Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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„#335 Vincenz-Prozess: Das Schlusswort der beschuldigten Person ist kein ungefährliches Terrain“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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