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  4. #406 Wer kann Privatkläger und Zeugen vor den Strafbehörden vertreten? (Art. 127 StPO, § 11 Zürcher Anwaltsgesetz)
Gemäss Regelung in der StPO können sich die Privatklägerschaft und
Zeugen durch jede handlungsfähige, gut beleumundete und
vertrauenswürdige Person vertreten lassen (Art. 127 Abs. 4 Hs. 1
iVm Abs. 5 StPO), also auch durch Nichtanwält:innen. Nina und Duri
diskutieren, was unter Handlungsfähigkeit (Art. 13 ZGB) sowie gutem
Leumund (keine Vorstrafen, die auch den Eintrag ins Anwaltsregister
ausschliessen würden; keine Verlustscheine) zu verstehen ist.
Allerdings bleibt gemäss StPO das kantonale Recht vorbehalten (Art.
127 Abs. 4 a.E. StPO). Der Kantons Zürich hat von diesem Vorbehalt
Gebrauch gemacht und bestimmt, dass ebenfalls die berufsmässige
Vertretung der Privatklägerschaft oder anderer
Verfahrensbeteiligter im Strafprozess vor den Strafbehörden den
Anwält:innen vorbehalten ist (§ 11 Anwaltsgesetz). Als berufsmässig
gilt die Vertretung, wenn die betreffende Person zur Annahme von
Mandaten in unbestimmt vielen Fällen bereit ist. Darauf kann
geschlossen werden, wenn diese bereit ist, die Vertretung ohne
besondere Beziehungsnähe zum Vertretenen zu übernehmen (BGE 140 III
555 E. 2.3 S. 560). Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in
die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr
unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem
Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen
Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte,
Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu
ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das
Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei
genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des
Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: -
Schweizerische Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Zürcherisches Anwaltsgesetz:
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/WebView/562DA3E5A0EEF989C12577E10047DF30/$File/215.1_17.11.03_71.pdf
- BGE 140 III 555:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F140-III-555%3Ade&lang=de&type=show_document
- BGer 6B_1167/2020 vom 3.12.2020:
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F03-12-2020-6B_1167-2020&lang=fr&type=show_document&zoom=YES&
- Anwaltskanzlei von Nina Langner und Duri Bonin:
http://www.duribonin.ch - Titelbild bydanay:
https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher für die
Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
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„#406 Wer kann Privatkläger und Zeugen vor den Strafbehörden vertreten? (Art. 127 StPO, § 11 Zürcher Anwaltsgesetz)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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