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  4. #439 Der Sündenfall (Art. 141 StPO)
Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Sündenfallartikel 141
StPO: Schutzrechte gelten umso weniger, je gravierender der
staatliche Vorwurf lautet und zwar losgelöst vom Beweisfundament.
Selbst Beweiserhebung in strafbarer Weise sollen zur Aufklärung
schwerer Straftaten erlaubt sein. Ist das richtig? Ist das gerecht?
Ist das klug? Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
"Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel
der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen
Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: -
Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141 -
Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
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„#439 Der Sündenfall (Art. 141 StPO)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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