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  4. #440 Vorsätze für den nächsten StPO-Podcast zu Art. 141 Abs. 2
Gregor Münch und Duri Bonin haben sich heute morgen ein klein
bisschen enerviert. Aber vielleicht steckt in Art. 141 Abs. 2 StPO
doch etwas sinniges – ? Sie fassen deshalb den Vorsatz, sich in der
nächsten Folge dem Artikel aus der Sicht einer Staatsanwält:in zu
nähern. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die
Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb
treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den
"Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel
der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn?
Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab
und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die
meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen
Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: -
Art. 141 StPO – Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de#art_141 -
Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lehrbücher
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
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„#440 Vorsätze für den nächsten StPO-Podcast zu Art. 141 Abs. 2“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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