#511 Die Identität der einzuvernehmenden Person muss nicht vorgängig bekannt gegeben werden (Art. 150 StPO)
Begrüssungsformel, Grussformel, Aushändigung Plädoyernotizen,
Zusicherung Anonymität
11 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Noch einmal sind die Begrüssungs- und Grussformel in
Anwaltsschreiben Thema: [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) ist
auf die Linie von [Gregor Münch](https://www.d32.ch) eingeschwenkt.
Sie diskutieren auch noch kurz die Frage der Abgabe von
schriftlichen Plädoyernotizen, bevor sie sich dem Art. 150 StPO und
damit der Zusicherung der Anonymität zuwenden. Angesichts des
seltenen Anwendungsbereichs interessieren sie sich mehr für die
Frage, wann die Staatsanwaltschaft die Identität der zu
vernehmenden Person bekannt zu geben hat. Gemäss [Urteil
6B_800/2016](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-10-2017-6B_800-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
besteht hierauf vor der Beweisabnahme kein Anspruch, nicht einmal
das Beweisthema muss offengelegt werden. Dies gelte namentlich,
wenn übergeordnete Zwecke wie der Ausschluss einer
Kollusionsgefahr, eine solche Offenlegung verbiete (E. 4.3). Das
Verständnis für diese Rechtsprechung hält sich in Grenzen. Bei
einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin
und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 150 StPO -
Zusicherung der
Anonymität](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de) - [#506
Mit (vorzüglicher) kollegialer Hochachtung (Art. 148
StPO)](https://www.duribonin.ch/506-mit-vorzueglicher-kollegialer-hochachtung-art-148-stpo/)
- [Urteil
6B_800/2016](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-10-2017-6B_800-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) -
[Lehrbücher für Anwaltsprüfung und
Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
Anwaltsschreiben Thema: [Duri Bonin](http://www.duribonin.ch) ist
auf die Linie von [Gregor Münch](https://www.d32.ch) eingeschwenkt.
Sie diskutieren auch noch kurz die Frage der Abgabe von
schriftlichen Plädoyernotizen, bevor sie sich dem Art. 150 StPO und
damit der Zusicherung der Anonymität zuwenden. Angesichts des
seltenen Anwendungsbereichs interessieren sie sich mehr für die
Frage, wann die Staatsanwaltschaft die Identität der zu
vernehmenden Person bekannt zu geben hat. Gemäss [Urteil
6B_800/2016](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-10-2017-6B_800-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
besteht hierauf vor der Beweisabnahme kein Anspruch, nicht einmal
das Beweisthema muss offengelegt werden. Dies gelte namentlich,
wenn übergeordnete Zwecke wie der Ausschluss einer
Kollusionsgefahr, eine solche Offenlegung verbiete (E. 4.3). Das
Verständnis für diese Rechtsprechung hält sich in Grenzen. Bei
einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung
Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin
und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des
5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung.
Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es
Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die
Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen
statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in
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Anonymität](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de) - [#506
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StPO)](https://www.duribonin.ch/506-mit-vorzueglicher-kollegialer-hochachtung-art-148-stpo/)
- [Urteil
6B_800/2016](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-10-2017-6B_800-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&)
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