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  4. #546 Besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern als Opfer (Art. 154 StPO)
Kinder unter 18 Jahren, die Opfer eines Verbrechens geworden sind,
erhalten während des Strafprozesses besonderen Schutz, insbesondere
bei Einvernahmen. [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) und
[Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) erörtern die in Art. 154
StPO statuierten Schutzmassnahmen. Ab dem 1. Januar 2024 besteht
sogar die Möglichkeit, die beschuldigte Person vollständig von den
Einvernahmen auszuschliessen, falls deren Anwesenheit für das Kind
eine schwere psychische Belastung darstellen könnte und das
rechtliche Gehör auf andere Weise gewahrt werden kann. Nicht
ausgeschlossen werden kann die Verteidigung. Links zu diesem
Podcast: - [Art. 154 StPO - Besondere Massnahmen zum Schutz von
Kindern als Opfer](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) -
Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) -
Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
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„#546 Besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern als Opfer (Art. 154 StPO)“

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