Abmahnung für den Begriff Webinar? Keine Panik sagt Rechtsanwalt Jun im Podcast

Abmahnung für den Begriff Webinar? Keine Panik sagt Rechtsanwalt Jun im Podcast

vor 5 Jahren
Hinweise für die richtige Verwendung des Begriffs Webinar
31 Minuten
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Der Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt. Und nun rollt
eine Welle der Verunsicherung durch das Land und viele befürchten
eine Abmahnung. Zu Unrecht sagt Rechtsanwalt Jun aus Würzburg, der
sich auf die Suche nach dem Inhaber der Marke gemacht hat und
tatsächlich eine Antwort erhalten hat. Im Podcast erläutert er, wie
sich Bildungsanbieter jetzt verhalten sollten und warum keine
Abmahnwelle droht.
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