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Im Podcast erläutert RA Carsten Ulbricht im Detail, wie sich
Unternehmen und Bildungsanbieter nun verhalten sollten, die auf LMS
oder elearning Software von US Anbietern setzen. Nach Einschätzung
von RA Ulbricht müssen Unternehmen sofort handeln, die aktuell für
die Betriebliche Weiterbildung US System nutzen, die in der sog.
Auftragsdatenverarbeitung auf den Privacy Shield setzen; denn genau
diesen hat der EuGH gestern kassiert, so dass Unternehmen nun keine
Mitarbeiter- oder Kundendaten mehr in US basierten Systemen
verarbeiten lassen dürfen, die keine EU Standardvertragsklausel
anbieten. Genaueres dazu in für Nicht-Juristen verständlicher
Sprache im elearningbiz Podcast mit RA Carsten Ulbricht.
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„Datenschutz im elearning - Was Unternehmen jetzt tun müssen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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