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Beschreibung
vor 3 Jahren
Bisher gab es in Deutschland keine umfassende gesetzliche Regelung
für Tippgeber, die auf Missstände in Behörden und Unternehmen
hinweisen wollten. Das ändert sich nun mit der
EU-Whistleblower-Richtlinie und dem deutschen
Hinweisgeberschutzgesetz. Sie verpflichten Unternehmen ab 50
Mitarbeitern, entsprechende Meldestellen einzurichten. Wie auch
kleine Betriebe diese Vorgabe mithilfe einer neuen Plattform von
Creditreform umsetzen, erklärt Silvia Rohe, Managing Director bei
Creditreform Compliance Services.
für Tippgeber, die auf Missstände in Behörden und Unternehmen
hinweisen wollten. Das ändert sich nun mit der
EU-Whistleblower-Richtlinie und dem deutschen
Hinweisgeberschutzgesetz. Sie verpflichten Unternehmen ab 50
Mitarbeitern, entsprechende Meldestellen einzurichten. Wie auch
kleine Betriebe diese Vorgabe mithilfe einer neuen Plattform von
Creditreform umsetzen, erklärt Silvia Rohe, Managing Director bei
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