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Seit 25. Mai 2018 ist die „neue“ Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) in Kraft. Hotels müssen (so wie alle anderen Unternehmer)
seitdem detailliert darlegen, welche personenbezogenen Daten von
ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie
weitergegeben werden. Spätestens seitdem muss dokumentiert werden,
dass alle geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um
personenbezogene Daten rechtskonform zu bearbeiten. Der Betrieb
muss also beweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Viele Hotels
haben sich in Folge der neuen Verordnung darum gekümmert, die
eigenen Prozesse möglichst datenschutz-konform aufzustellen. Da es
bisher aber auch für DSGVO-Verweigerer größtenteils an Sanktionen
gemangelt hat, hat sich die erste Aufregung rund um die neuen
Pflichten bald wieder gelegt. Eine große Anzahl an Hotelbetrieben
hat auch heute noch keine oder nur unzureichende Maßnahmen
getroffen.
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„SHK 023: Datenschutz in der Hotellerie“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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