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Beschreibung
vor 3 Jahren
Gemäß § 5a VBVG gibt es in einigen Fällen eine Sondervergütung bei
der Verwaltung von größeren Vermögen. Nr. 2 des Absatzes 1 verweist
auf die Verwaltung von Wohnraum. Doch welcher Wohnraum ist hier
gemeint? Wann kann ich die Pauschale nach 5a VBVG abrechnen? Gilt
auch eine Mietwohnung als entsprechender Wohnraum? Diese Folge
beschäftigt sich mit den vorgenannten Fragen.
der Verwaltung von größeren Vermögen. Nr. 2 des Absatzes 1 verweist
auf die Verwaltung von Wohnraum. Doch welcher Wohnraum ist hier
gemeint? Wann kann ich die Pauschale nach 5a VBVG abrechnen? Gilt
auch eine Mietwohnung als entsprechender Wohnraum? Diese Folge
beschäftigt sich mit den vorgenannten Fragen.
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