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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ab dem kommenden Jahr ist im § 1820 BGB eine Neuregelung zu finden,
die es dem Betreuungsgericht ermöglicht, Vollmachten auf Eis zu
legen. Dies könnte ein gutes Instrument sein, um in Zukunft besser
für den Betroffenen zu handeln, ohne das eine Dritte Person in die
Quere kommt. Was die Regelung besagt wird in diesem Podcast
erklärt.
die es dem Betreuungsgericht ermöglicht, Vollmachten auf Eis zu
legen. Dies könnte ein gutes Instrument sein, um in Zukunft besser
für den Betroffenen zu handeln, ohne das eine Dritte Person in die
Quere kommt. Was die Regelung besagt wird in diesem Podcast
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