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Beschreibung
vor 2 Jahren
In Eigentümergemeinschaften ist es eigentlich üblich, dass
Entscheidungen durch die Mehrheit getroffen werden. Doch kürzlich
gab es einen Fall, in dem eine Minderheit ihren Willen durchsetzen
konnte. Der Streit entbrannte um die Installation eines
Außenaufzugs an der Rückseite eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Entscheidungen durch die Mehrheit getroffen werden. Doch kürzlich
gab es einen Fall, in dem eine Minderheit ihren Willen durchsetzen
konnte. Der Streit entbrannte um die Installation eines
Außenaufzugs an der Rückseite eines denkmalgeschützten Gebäudes.
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