Urteil im sogenannten KZ-Eier-Prozess (26.05.1976)
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vor 14 Jahren
Bernhard Grzimek, der beliebte TV-Tierpapa durfte es - laut Urteil
eines Oberlandesgerichts vom 26. Mai 1976: nämlich Hühnerhaltung in
Legebatterien mit KZ-Lagerbedingungen vergleichen. Seitdem ist der
Vergleich von aktuellen Übeln mit Nazi-Verbrechen schwierig
geblieben. Autor: Markus Mähner
eines Oberlandesgerichts vom 26. Mai 1976: nämlich Hühnerhaltung in
Legebatterien mit KZ-Lagerbedingungen vergleichen. Seitdem ist der
Vergleich von aktuellen Übeln mit Nazi-Verbrechen schwierig
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