STANDPUNKTE • Die Suspendierung der Versammlungsfreiheit

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14 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
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Standpunkt von Sean Henschel. Die vom Staat zur Eindämmung des
Coronavirus erlassenen Maßnahmen, gestützt auf das
Infektionsschutzgesetz, haben zu einer massiven Einschränkung
zahlreicher Grundrechte geführt und zu einer fast vollständigen
Suspendierung der Versammlungsfreiheit in Deutschland. Eine
derartige Einschränkung der in der Verfassung garantierten
Freiheiten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
noch nicht gegeben. Die Landesregierungen haben ausgiebig von der
Verordnungsermächtigung in § 32 Infektionsschutzgesetz Gebrauch
gemacht und Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erlassen.
Ob bei der vollständigen Suspendierung der Versammlungsfreiheit das
Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wurde, ist ernsthaften Bedenken
ausgesetzt. Die staatlichen Maßnahmen sind womöglich
verfassungswidrig. Vor zwei Wochen schrieb ich, dass sich anhand
der Covid-19 Krise herausstellen wird, ob die bestehende
verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundstruktur in
der Lage sein wird, Machtmissbräuche abzuwehren und einen
funktionierenden Staat zu gewährleisten. Eine vorbehaltlose
Rückkehr zu vorher gekannten verfassungsrechtlichen Freiheiten kann
in Hinblick auf die Schnelligkeit, mit der Gesetze und Maßnahmen
mit weitreichenden Konsequenzen für die Demokratie verabschiedet
wurden, nicht mehr mit Sicherheit angenommen werden. Die Reaktionen
der Bürger, die mehrheitlich kritiklos und widerstandslos die
Verbote von oben akzeptieren, sind erstaunlich. Die
Obrigkeitshaltung der Bürger, die immer offensichtlicher zu Tage
tritt, enthält eine Botschaft an die Entscheidungsträger in diesem
Land. Es bestehen keine großen Hindernisse zur Einschränkung und
Suspendierung von Freiheitsrechten bis auf ein niedrigstes Maß, man
kann sogar mit großem Zuspruch rechnen. Vereinzelte
Spitzenpolitiker raten dem Bürger, Verstöße gegen die Corona-Regeln
bei der Polizei zu melden. Inwieweit der wachsame und neugierige
Bürger dazu bereit ist, seinen Nachbarn zu melden, wird sich in
näherer Zukunft herausstellen. Wird man hier dieselben Ergebnisse
wiederfinden, wie bei dem aus den 60er Jahren bekannten
Milgram-Experiment? Warum dem Bürger Freiheiten gewähren, für
welche dieser nicht einmal bereit ist zu kämpfen? Das
Bundesverfassungsgericht schreibt zur Versammlungsfreiheit
folgendes: „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der
Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozeß
und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den
unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen
Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist
vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften,
sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte
zu beachten.“ Hier ein Blick in die Allgemeinverfügung zur
Eindämmung des Coronavirus in Hamburg. In Punkt 1 heißt es: „Soweit
nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind öffentliche und
nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung
von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der
Teilnehmenden untersagt“ und „Für Versammlungen unter freiem Himmel
kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde
erteilt werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
ist fachlich zu beteiligen.“ Hier eine kurze Erläuterung zu den
rechtlichen Grundlagen: Jeder Deutsche, der auf der Straße
demonstrieren geht, beruft sich auf seine Versammlungsfreiheit aus
Art. 8 GG...weiterlesen hier: Jetzt KenFM unterstützen:
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