Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 37 oder 15.1 | Von Jochen Mitschka

Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 37 oder 15.1 | Von Jochen Mitschka

24 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung? Von Jochen Mitschka
In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 15 vom September 2020 wird das
Thema "Corona-Trance: Hypnose, Rituale, Angst und Wege raus aus
der Traumakrise" (1) behandelt. Die Sitzung begann mit dem
Bericht über ein Gespräch mit Robert Kennedy, der sich für ein
bewusstes Impfen einsetzt, und für die Beseitigung der Probleme
bei Herstellung und Zulassung und dann mit einer Zusammenfassung
der Impfproblematik durch Dr. Wolfgang Wodarg. Dr. Füllmich
fragte dann Dr. Wodarg, ob es tatsächlich stimme, dass die
Pharmakonzerne in den USA vollkommene Freiheit beim Testen von
Impfstoffen genießen würden, und keinerlei Risiken aus
haftungsrechtlicher Sicht, weder zivil- noch strafrechtlich, zu
befürchten haben.


Dr. Wolfgang Wodarg Der Vorteil der Impfhersteller ist, so
Wodarg, dass sie sich die Länder aussuchen können, in denen sie
ihre Versuche mit Impfstoffen durchführen. In der EU kommt es
darauf an, ob man eine europäische Zulassung anstrebe, oder nur
eine für die USA. Die klinischen Studien werden aber immer auf
nationaler Ebene genehmigt, also in dem Land, in dem sie
durchgeführt werden. Und dafür sind die Standards sehr
unterschiedlich. Und natürlich gäbe es Länder, in denen die
Ethik-Kommissionen korrupt sind, und man praktizieren kann, was
in anderen Ländern nicht möglich ist. Wodurch die Ergebnisse der
Studien durchaus auch stark verfälscht werden können. Die
Beispiele, welche Robert Kennedy erwähnte, wären solche Beispiele
gewesen. In diesen Fällen hätte es auch Todesopfer durch
Nebenwirkungen innerhalb von klinischen Studien gegeben. Und auf
die Frage von Dr. Füllmich eingehend, erklärte Wodarg, dass
Kennedy auch einen Fall erwähnte, in dem ein positives Ergebnis
vorgetäuscht wurde, indem die so genannte Placebo-Gruppe auch mit
schädlichen Stoffen versorgt wurde.…weiterlesen hier:
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