Wenn das Gegenteil von gut, nur gut gemeint ist (Podcast-Folge)
vor 5 Jahren
Des Menschen Würde und damit auch sein Selbstbestimmungsrecht gilt
es zu schützen und zu wahren.
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 5 Jahren
Wir werden nicht müde zu wiederholen, dass bei allem was wir am
und mit dem Patienten „veranstalten“, dieser ein Mensch ist und
bleibt. Man mag es für pathetisch halten, wir jedenfalls nicht.
Des Menschen Würde und damit auch sein Selbstbestimmungsrecht
gilt es zu schützen und zu wahren.
Wenn dies nun gleich von Medizinern und Juristen vergessen zu
werden scheint, dann kann dies, sofern man nicht voller
Frustration aufgibt, letztlich nur zum Bundesverfassungsgericht
führen.
In der heute und extra für den gemeinsamen #FOAM_Adventskalendet
(ein Gemeinschaftsprojekt mit Fasttrack-Der-Notfallpodcast)
aufgenommenen Podcastfolge, haben wir unsüber ein
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15.01.2020 unterhalten.
Inhaltlich ging es um folgendes:
“ Die Beschwerdeführerin war nach einem Unfall im
Krankenhaus fixiert worden, nachdem sie einen weiteren Verbleib
entgegen ärztlichem Rat zur weiteren Beobachtung sowie zum
Ausschluss schwerwiegender gesundheitlicher Schädigungen
abgelehnt hatte. In der Folge stellten die Fachgerichte die
Rechtswidrigkeit der Fixierung fest. Zur Begründung hat die
Kammer angeführt, dass in den angegriffenen Entscheidungen
Bedeutung und Tragweite des Rechts auf effektive Strafverfolgung
verkannt werden, weil der Sachverhalt – insbesondere die
Tatfolgen – nicht hinreichend aufgeklärt worden
ist.“
Auszug aus der Pressemitteilung
des Bundesverfassungsgericht vom 15.01.2020, Nr.
5/2020 vom 22.01.2020
Wir unterhalten uns über den jahrelangen Verfahrensgang durch
verschiedene Instanzen und verschiede Gerichtsbarkeiten. Wir
blicken aber natürlich auch darauf, warum genau diese
Entscheidung für uns und die Notfallmedizin im allgemeinen so
wichtig ist.
SHOWNOTES
Schriftliche Urteilgründe 2 BvR
1763/16 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rk20200115_2bvr176316.html
Pressemitteilung Nr. 5/2020 vom
22.01.2020 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-005.html
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