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Beschreibung
vor 7 Jahren
Der Leipziger Thomanerchor hat ein Problem mit dem Grundgesetz.
Behauptet zumindest die Berliner Juristin Susann Bräcklein. Ihr
zufolge sind reine Knabenchöre verfassungswidrig, weil sie Mädchen
ausschließen, also diskriminieren.
Behauptet zumindest die Berliner Juristin Susann Bräcklein. Ihr
zufolge sind reine Knabenchöre verfassungswidrig, weil sie Mädchen
ausschließen, also diskriminieren.
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