Förderung von Innovationen – jetzt auch rückwirkend möglich durch die Forschungszulage
vor 2 Jahren
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Deutsche Unternehmen können rückwirkend zum 01.01.2020 eine
steuerliche Förderung in Höhe von 25% der Personalaufwendungen für
ihre Innovationsvorhaben erhalten. Dr. Michael Hohmann stellt die
wesentlichen Voraussetzungen und Förderkonditionen der sogenannten
Forschungszulage vor.
steuerliche Förderung in Höhe von 25% der Personalaufwendungen für
ihre Innovationsvorhaben erhalten. Dr. Michael Hohmann stellt die
wesentlichen Voraussetzungen und Förderkonditionen der sogenannten
Forschungszulage vor.
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