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Beschreibung
vor 6 Jahren
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das
strafrechtliche Verbot der "geschäftsmäßigen" Beihilfe zum Suizid
gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde, die ein Recht
auf eigenbestimmtes Sterben beinhalten, verstößt und damit
verfassungswidrig ist. Insbesondere Ärzte und Sterbehilfe-Vereine
sahen sich hier in ihren Grundrechten verletzt. Jetzt stellt sich
die Frage, ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf Österreich haben
wird.
strafrechtliche Verbot der "geschäftsmäßigen" Beihilfe zum Suizid
gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde, die ein Recht
auf eigenbestimmtes Sterben beinhalten, verstößt und damit
verfassungswidrig ist. Insbesondere Ärzte und Sterbehilfe-Vereine
sahen sich hier in ihren Grundrechten verletzt. Jetzt stellt sich
die Frage, ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf Österreich haben
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