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Beschreibung
vor 8 Jahren
Das Landgericht Berlin hat zum Aktenzeichen 85 S 98/16
entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte
Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur
ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.
entschieden, dass der Verwalter dafür haftet, wenn fehlerhafte
Beschlüsse gefasst werden. Hier war es so, dass der Verwalter nur
ein Angebot zur Abstimmung vorgelegt hat.
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