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Arbeitsrecht für die Praxis, Mitarbeiterbindung mit attraktiven Arbeitsmodellen und Benefits
Beschreibung
vor 4 Jahren
Es wurde von Monika die Frage gestellt, ob eine beantragte Teilzeit
in der Elternzeit z.B. mit einem Umfang von 30 Stunden auch noch
mal verändert werden kann. Diese Frage beantworte ich in dieser
Folge.
in der Elternzeit z.B. mit einem Umfang von 30 Stunden auch noch
mal verändert werden kann. Diese Frage beantworte ich in dieser
Folge.
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