Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Bundesverfassungsgericht hat – erneut – die Patientenautonomie
gestärkt. Eine Patientenverfügung setzt selbst im Maßregelvollzug
und bei schwerer psychiatrischer Erkrankung Grenzen. Ein Gespräch
mit DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über die klinischen
Konsequenzen.
gestärkt. Eine Patientenverfügung setzt selbst im Maßregelvollzug
und bei schwerer psychiatrischer Erkrankung Grenzen. Ein Gespräch
mit DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer über die klinischen
Konsequenzen.
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