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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ende Dezember 2022 erließ die Europäische Union die „Verordnung zur
Festlegung eines Rahmens für den beschleunigten Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien“, bekannt als EU-Notfallverordnung. Wie kam
es zu dieser Verordnung und was sind ihre Inhalte? Welche Ziele
werden mit der Verordnung verfolgt und wie wird sich dies auf den
Natur- und Artenschutz im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren
Energien auswirken? In dieser Folge von „Naturschutz und
Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke im Gespräch
mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung des KNE.
Dabei gehen sie nicht nur auf die obigen Fragen ein, sondern auch
auf die rechtliche Umsetzung in Deutschland und die Bedeutung der
Verordnung für die verschiedenen Akteure der Windenergie-Nutzung
vor Ort. Auch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird
thematisiert, insbesondere in welchen Konstellationen die neuen
Regelungen nun noch eine Rolle spielen.
Festlegung eines Rahmens für den beschleunigten Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien“, bekannt als EU-Notfallverordnung. Wie kam
es zu dieser Verordnung und was sind ihre Inhalte? Welche Ziele
werden mit der Verordnung verfolgt und wie wird sich dies auf den
Natur- und Artenschutz im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren
Energien auswirken? In dieser Folge von „Naturschutz und
Energiewende“ ist Moderator Dr. Torsten Raynal-Ehrke im Gespräch
mit Dr. Silke Christiansen, Leiterin der Rechtsabteilung des KNE.
Dabei gehen sie nicht nur auf die obigen Fragen ein, sondern auch
auf die rechtliche Umsetzung in Deutschland und die Bedeutung der
Verordnung für die verschiedenen Akteure der Windenergie-Nutzung
vor Ort. Auch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird
thematisiert, insbesondere in welchen Konstellationen die neuen
Regelungen nun noch eine Rolle spielen.
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