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Beschreibung
vor 5 Jahren
Umweltkriminalität ist strafbar - auch wenn der Umweltschaden nur
fahrlässig verursacht wird. Die relevanten Tatbestände finden
sich im Strafgesetzbuch. Wichtig und in aller Regel
strafminimierend ist der richtige Umgang mit Behörden,
Staatsanwaltschaft und Strafgericht. In dieser Ausgabe von „3
Minuten Umweltrecht“ werden einschlägigen Paragraphen des
gerichtlichen Umweltrechts von Peter Sander beleuchtet.
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