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Beschreibung
vor 5 Jahren
„Das Eigentum ist unverletzlich“ – so heißt es in Artikel 5
Staatsgrundgesetz. Daneben gilt aber auch, dass Enteignungen
gegen den Willen des Eigentümers vorgenommen werden können und
dürfen, sofern dies im Gesetz geregelt ist. In dieser Ausgabe von
„3 Minuten Umweltrecht“ erklärt Peter Sander, wann es zu
Enteignungen kommen kann.
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