#181 Energiekostenzuschuss: Neue Details
Update zum Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenzuschuss 2
18 Minuten
Podcast
Podcaster
Graz
Beschreibung
vor 1 Jahr
Während die Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss 1
(Förderzeitraum Februar bis September 2022) mit 15.2.2023 bereits
abgelaufen ist, wurden nun durch die Novellierung des UEZG die
gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des
Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die
Gewährung eines neuen Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023
geschaffen. Die neuen bzw adaptieren Förderungsrichtlinien liegen
zwar im Detail noch nicht vor, jedoch wurden seitens des
ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums weitere Informationen
mitgeteilt. Mehr dazu hört ihr in dieser Podcastfolge. Zu Gast im
Steueraffen Studio ist Martin Scherbela - er ist Berufsanwärter bei
der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at).
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für
steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr
unter www.steueraffe.at
(Förderzeitraum Februar bis September 2022) mit 15.2.2023 bereits
abgelaufen ist, wurden nun durch die Novellierung des UEZG die
gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des
Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die
Gewährung eines neuen Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023
geschaffen. Die neuen bzw adaptieren Förderungsrichtlinien liegen
zwar im Detail noch nicht vor, jedoch wurden seitens des
ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums weitere Informationen
mitgeteilt. Mehr dazu hört ihr in dieser Podcastfolge. Zu Gast im
Steueraffen Studio ist Martin Scherbela - er ist Berufsanwärter bei
der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at).
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