Autonews vom 06. Januar 2010

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vor 16 Jahren




Die aktuellen Automobilkurznachrichten
vom  06. Januar
2010 


Themen heute: 
     Kia
Motors – Garantieverlängerung, Preiserhöhungen bei
Mazda,  Gelbe AU und HU Prüfplaketten bei Autos
ungültig


 


 


 


1.   
Kia Motors gibt ab sofort sieben Jahre
Garantie für die gesamte Modellpalette vom Kleinwagen Picanto bis
zum SUV Sorento. Die neue Garantie gilt in mehr als 20
europäischen Ländern darunter Deutschland für jedes nach dem 1.
Januar 2010 neu zugelassene Kia-Fahrzeug. Damit bietet die Marke
die umfassendste Neuwagen-Garantie auf dem europäischen
Automobilmarkt. Sie ähnelt der 7-Jahres-Garantie, die der
koreanische Hersteller bereits seit Ende 2006 für den in Europa
produzierten und sehr erfolgreichen Kompaktwagen cee’d gewährt.
Die umfassende Herstellergarantie beinhaltet sieben Jahre oder
150.000 Kilometer Garantie auf das gesamte Fahrzeug – wobei in
den ersten drei Jahren, mit Ausnahme von Taxen, keine
Kilometerbegrenzung gilt. Hinzu kommen je nach Modell eine
sieben- bis zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung und eine
fünfjährige Lackgarantie.


 


2.   
Mazda passt zum 2. Januar 2010 die
Fahrzeugpreise an. Die unverbindliche Preisempfehlung wird sich
je nach Modellreihe um zehn Euro, 40 Euro oder 90 Euro erhöhen.
Daraus resultiert eine durchschnittliche Anhebung um 0,3 Prozent.
Nicht betroffen ist der neue Mazda CX-7. 
Hintergrund der Preisanpassung ist die Vereinheitlichung der
Preisempfehlung, die künftig in allen Modellreihen auf 90 Euro
endet. Beispiel: Der Basispreis für den dreitürigen Mazda2 1.3 l
MZR in der Ausstattung „Impuls“ erhöht sich um 40 Euro und
beträgt künftig 11.990 Euro.  


 


 


3.   
Alle Autofahrer, die noch eine gelbe Prüfplakette für
Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf
ihrem Kfz-Kennzeichen kleben haben, müssen sich sputen und
umgehend zu einer Prüforganisation wie der
GTÜ fahren. Denn seit dem Jahreswechsel haben
die gelben Plaketten mit der Zahl 09 in der Mitte für alle
Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Dies gilt
sowohl für die HU als auch für die AU. Bei einer Überschreitung
des Vorführtermins der HU können Autofahrer von der Polizei zur
Kasse gebeten werden. Bei mehr als zwei bis vier Monaten werden
15 Euro fällig, bei mehr als vier bis acht Monaten 25 Euro und
bei mehr als acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.
 


 


Diesen Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden
unter:


 http://www.was-audio.de/aanews/autonews20100106.mp3  


 


 


 

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