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Die aussätzigen Zauberer (DaZ) Archiv

96 Episoden
1 Stunde 19 Minuten
Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik Joan und Wes besprechen den zweiten Teil des Standard Datenschutzmodells (SDM). Zunächst Aktuelles: Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro verhängt. Die Krankenkasse habe Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet, sagte er dem SWR. Tagesschau meldet: Die lauschenden Lautsprecher Sprachassistenten haben einer Studie zufolge häufig ohne Willen der Nutzer Gespräche aufgezeichnet. Im Test schalteten sich vor allem Amazon Lautsprecher oft ohne Aufforderung ein. Von Svea Eckert, Eva Köhler, Jan Lukas Strozyk und Henning Wirtz, NDR BFDI Anonymisierung - Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG Teil 2 zum SDM Das Standard-Datenschutzmodell Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele – Kap. C: Systematisierung der Anforderungen der DS-GVO durch die Gewährleistungsziele – Kap. D: Praktische Umsetzung In diesem Abschnitt werden generische technische und organisatorische Maßnahmen aufgeführt, die in der Datenschutzprüfpraxis vieler Datenschutzaufsichtsbehörden seit vielen Jahren erprobt sind. Die Zuordnung dieser Maßnahmen zu den Gewährleistungszielen des SDM soll zeigen, dass sich die Datenschutzanforderungen sinnvoll strukturieren lassen und in der Folge systematisch umsetzen lassen. Die konkreten Referenzmaßnahmen finden sich im Referenzmaßnahmen-Katalog (im Anhang) wieder.
1 Stunde 22 Minuten
Patrick und Jack besprechen den ersten teil des Standard Datenschutzmodells (SDM). Die Version 2.0 des SDM hat eine übersichtliche Struktur: - Kap. A: Beschreibung des SDM - Kap. B: Anforderungen der DS-GVO - Kap. C: Systematisierung der Anforderungen der DS-GVO durch die Gewährleistungsziele - Kap. D: Praktische Umsetzung - Kap. E: Organisatorische Rahmenbedingungen Erklärt werden: · Datenminimierung · Verfügbarkeit, · Integrität, · Vertraulichkeit, · Nichtverkettung, · Transparenz und · Intervenierbarkeit bevor es in die lange Liste der zentralen datenschutzrechtlichen Anforderungen aus der DS-GVO geht. Der erste Teil endet mit Kapitel B3 Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anordnungen. Freut euch auf Kapitel C im nächsten Teil.
52 Minuten
Gesichtserkennung ist ein Rassist. Führende Unternehmen erkennen die Probleme mit Bilderkennung und künstlicher Intelligenz in der Praxis. Das wird mit der 5G Killeranwendung "Videoüberwachung" noch schlimmer. Was basteln wir gerade? Bilderkennung lokal mit HQ-Kamera und Wechselobjektiv. Acorn Archimedes wieder zum Leben erweckt. Von RISC und CISC zu ARM. Apple goes back to the roots. In die Sicherheitslücke geschaut. UPnP CallStranger - Ruf nach dem Fremden Was ist das Problem? Was kann passieren? Wie geht das überhaupt? Was kann ich dagegen tun? Zuletzt noch ein Hinweis auf den 34C3 und die Atomwaffenkontrollen. Immer wieder gefälschte CPU.
1 Stunde 16 Minuten
Datenschutz ist auch während einer Pandemie gefragt. Die Corona-App erwarten auch wir gespannt. Dazu wurde woanders schon viel geschrieben und gesagt. Wir besprechen die Privacy-­Checklisten 2020 aus der aktuellen c't vom Heise-Verlag. Natürlich geht es dabei viel um die aktuelle Situation iim HomeOffice.
23 Minuten
Wir stellen das DSGVO Sonderheft "c't wissen DSGVO" aus dem Heise-Verlag vor. DSGVO-Basics DSGVO für Bürger Pflichten für Unternehmen Technischer Datenschutz Datenschutz für Websites Rechtssicher fotografieren Anbieter: Heise Medien GmbH Sprache: Deutsch EAN: 4018837022474 Veröffentlicht: 28.01.2019
14 Minuten
(5) Die wirtschaftliche und soziale Integration als Folge eines funktionierenden Binnenmarkts hat zu einem deutlichen Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten geführt. Der unionsweite Austausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren einschließlich natürlichen Personen, Vereinigungen und Unternehmen hat zugenommen. Das Unionsrecht verpflichtet die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und personenbezogene Daten auszutauschen, damit sie ihren Pflichten nachkommen oder für eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats Aufgaben durchführen können.
26 Minuten
Datenschutz-Grundverordnung (4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Europäischen Verträgen verankert sind, insbesondere Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.
51 Minuten
Immer noch müde. Wer sich von Cloud-Services abhängig macht muss gerettet werden. 10 Jahre Carcassonne von den Coding Monkeys. BEST GAME EVER! Musterlösungen für den medizinischen Datenschutz im Alltag. Warum Viren-Scanner Schlangenöl sind und wie Vertrauen verspielt wird. Sicherheit blickt auf Assets und Datenschutz stellt Personen in den Mittelpunkt. Papyrus für alte Zauberer
42 Minuten
Was bei einer billigen Kamera so alles schiefgehen kann. Gesichtserkennung in de Cloud und eine APP die mehr sammelt was erlaubt ist. Da nehmen wir doch lieber einen ESP32 und basteln uns das selbst. Natürlich mit lokaler Speicherung. Können Maschinen vergessen? Was ist eigentlich der Ätherraum und gehört das in ein Gesetz? Wir waren so müde, dass selbst der Kaffe aus der speziellen Espressomaschine nicht mehr reicht.
36 Minuten
Die persönlichen Datenschutz-Highlights 2019. Live aus dem Eingangsbereich der Messe Leipzig und vom 36c3. Direkt vor den Toiletten. Zwei haben es geschafft, aber einer durfte nicht rein. Das hindert uns aber nicht am Podcasten.
9 Minuten
in Erwägung nachstehender Gründe: (3) Zweck der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) ist die Harmonisierung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung sowie die Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten.
13 Minuten
in Erwägung nachstehender Gründe: (2) Die Grundsätze und Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten gewährleisten, dass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben. Diese Verordnung soll zur Vollendung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und einer Wirtschaftsunion, zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Stärkung und zum Zusammenwachsen der Volkswirtschaften innerhalb des Binnenmarkts sowie zum Wohlergehen natürlicher Personen beitragen.
25 Minuten
... in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
48 Minuten
Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht! Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C‐673/17: „Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG – Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Cookies – Begriff der Einwilligung der betroffenen Person – Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten Häkchen versehenen Ankreuzkästchens“
1 Stunde 4 Minuten
Nach längerer Pause eine Folge mit dem Bericht zur Sommerakademie 2019: Verbraucher im Fokus. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) veranstaltet jährlich die Datenschutz Sommerakademie. Neben Jan Philipp Albrecht, einem der Geburtshelfer der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war auch Katharina Nocun @kattascha mit ihren Praxis-Erfahrungen als Artikel-15-Poweruserin. Interresannte Neuigkeiten von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Weiter geht es um Vinyl, Mono ist das neue Stereo und was uns an Filmen und Serien stört.
Die aussätzigen Zauberer (DaZ)

Die aussätzigen Zauberer (DaZ)

Podcast zu Datenschutz und mehr …