Kayserschmarrn - Podcast der Kanzlei Kayser

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Sonderabschreibung für Mietwohnungen: Chancen, Grenzen, Risiken - Kayserschmarrn 2026#13
26.03.2026
9 Minuten
Sonderabschreibung für Mietwohnungen – klingt nach Steuersparmodell, ist aber in der Praxis deutlich komplexer.

In dieser Folge von „Kayserschmarrn“ erklären wir, wie § 7b EStG wirklich funktioniert – und worauf Investoren, Vermieter und Unternehmer unbedingt achten müssen.

Sie erfahren: • wie die Sonderabschreibung konkret wirkt • warum sie vor allem ein Liquiditätsvorteil ist – kein Steuergeschenk • wann überhaupt „neuer Wohnraum“ entsteht • welche Rolle Effizienzhaus 40 und das QNG-Siegel spielen • welche Risiken bei Verkauf oder Nutzungsänderung drohen

Besonders wichtig: Die 10-Jahres-Frist und typische Fehler, die in der Praxis schnell teuer werden können.

Diese Folge richtet sich an alle, die in Immobilien investieren oder planen, neuen Wohnraum zu schaffen – vom privaten Vermieter bis zum Unternehmer.

**Über die Kanzlei Kayser**

Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.

Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.

Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de

Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de

Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/

Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Das Arbeitszimmer als Steuerfalle im eigenen Betrieb – Kayserschmarrn 2026#10
16.03.2026
11 Minuten
In dieser Folge des Podcasts „Kayserschmarrn – Podcast der Kanzlei Kayser“ widmet sich die Kanzlei einem steuerlich hochrelevanten Thema für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler: dem häuslichen Arbeitszimmer im Eigenheim und den damit verbundenen steuerlichen Risiken.

Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeit erscheint, kann sich bei näherer Betrachtung als erhebliche Steuerfalle entpuppen. Wird ein Raum im Eigenheim betrieblich genutzt und in der Gewinnermittlung berücksichtigt – beispielsweise durch Abschreibung oder Ansatz anteiliger Raumkosten – kann dieser Raum steuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Diese Zuordnung hat weitreichende Folgen.

Insbesondere bei der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit oder beim späteren Verkauf der Immobilie kann der anteilige Wertzuwachs des Arbeitszimmers steuerpflichtig werden. Gerade bei langfristiger Nutzung und steigenden Immobilienwerten kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, die die ursprünglich erzielten Steuervorteile deutlich übersteigen.

Die Episode erläutert praxisnah:

Wie die Zuordnung eines häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen erfolgt Wie der anteilige Wert berechnet wird (Flächenprinzip) Welche steuerlichen Konsequenzen sich bei Verkauf oder Geschäftsaufgabe ergeben Warum die Steuerersparnis der laufenden Jahre nicht isoliert betrachtet werden sollte Welche Bedeutung die neue Bagatellgrenze gemäß § 8 EStDV hat Welche Änderungen durch die Anhebung auf 30 Quadratmeter beziehungsweise 40.000 Euro gelten Wann die Nutzung der Tagespauschale eine sinnvolle Alternative darstellt

Besonders relevant ist die aktuelle Anpassung der Bagatellgrenze, die künftig mehr eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile vom Betriebsvermögen ausnimmt. Dennoch bleibt eine sorgfältige Planung erforderlich, da Immobilienwerte langfristig steigen können und steuerliche Auswirkungen häufig erst Jahre später eintreten.

Die Folge bietet eine strukturierte Einordnung der Rechtslage, zeigt typische Fallkonstellationen auf und sensibilisiert für eine vorausschauende steuerliche Gestaltung.

Hinweis: Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.

Über die Kanzlei Kayser

Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.

Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.

Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de

Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de

Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/

Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Der Steuerbonus fürs selbst genutzte Haus – Kayserschmarrn 2026#09
24.02.2026
11 Minuten
Energetische Sanierungen sind nicht nur eine Investition in Klimaschutz und Werterhalt der eigenen Immobilie, sondern können auch steuerlich attraktiv sein. Mit § 35c Einkommensteuergesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigenheim direkt über die Einkommensteuer zu fördern. In dieser Folge von „Kayserschmarrn – dem Podcast der Kanzlei Kayser“ wird der sogenannte Steuerbonus für energetische Sanierungen praxisnah und strukturiert erläutert. Die Episode führt Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, begünstigten Maßnahmen, Berechnungslogik und typischen Stolperfallen.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen: • Wer kann den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen? • Welche Gebäude und Nutzungsarten sind begünstigt? • Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert? • Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis und wie erfolgt die Verteilung über drei Jahre? • Welche formellen Voraussetzungen sind zwingend zu beachten?

Die Förderung betrifft ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien, die zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sind. Neubauten sind nicht begünstigt. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Für dieselben Aufwendungen dürfen keine weiteren steuerlichen Vergünstigungen oder öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden klar definierte energetische Einzelmaßnahmen wie: • Wärmedämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken • Austausch von Fenstern und Außentüren • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen • Einbau von Lüftungsanlagen • Digitale Systeme zur energetischen Optimierung • Energieberaterleistungen (zu 50 Prozent der Kosten)

Anhand einer praxisnahen Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich die Steuerermäßigung konkret auswirkt. Insgesamt sind 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen möglich, maximal 40.000 Euro Steuerersparnis pro Objekt, verteilt auf drei Jahre. Besonderes Augenmerk liegt auf den formellen Anforderungen: Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung, eine unbare Zahlung per Überweisung sowie eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Ohne diese Voraussetzungen wird der Steuerbonus regelmäßig versagt.

Die Episode richtet sich an Eigentümer selbst genutzter Immobilien, die energetische Modernisierungen planen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen möchten. Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

**Über die Kanzlei Kayser** Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren. Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen. Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen. Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

**Kontakt und Erreichbarkeit:** Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/ Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Fitnessstudio als Benefit: So bleibt der Sachbezug steuerfrei - Kayserschmarrn 2026#05
30.01.2026
11 Minuten
In dieser Folge dreht sich alles um Firmenfitness als Mitarbeiter-Benefit und die steuerlichen Spielregeln dahinter. Ausgangspunkt sind typische Neujahrsvorsätze und die Frage, wie Arbeitgeber Fitnessangebote sinnvoll unterstützen können, ohne ungewollt steuerpflichtigen Arbeitslohn auszulösen. Die Episode ordnet ein, warum das Thema für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen relevant ist und weshalb das Finanzamt bei solchen Benefits genau hinschaut.

Im ersten Themenblock wird erläutert, wie Firmenfitness-Modelle in der Praxis aufgebaut sind. Es geht um die gängigen Vertragsgestaltungen über externe Anbieter, um Zuschussmodelle mit Eigenanteil der Mitarbeitenden und um den Unterschied zwischen Abrechnung über die Lohnabrechnung oder direkter Zahlung an den Anbieter. Dabei wird auch auf zusätzliche Kosten eingegangen, die oft im Hintergrund entstehen, etwa Einrichtungsgebühren, Portal- oder Systemkosten, die für die steuerliche Bewertung eine wichtige Rolle spielen.

Der zweite Themenblock widmet sich der steuerlichen Einordnung. Firmenfitness gilt in der Regel als Sachbezug und damit als geldwerter Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis. Erklärt wird, wie dieser Vorteil zu bewerten ist, warum nicht ein fiktiver Marktpreis, sondern die tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen maßgeblich sind und wie die Fünfzig-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet wird. Anhand eines Beispiels wird gezeigt, wie Kosten auf Monate und Mitarbeitende verteilt werden, wann ein Vorteil überhaupt entsteht und weshalb bei Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

Im dritten Themenblock geht es um Gestaltungsmöglichkeiten und typische Stolperfallen. Thematisiert wird, warum zusätzliche Gebühren die Steuerfreiheit schnell gefährden können, worauf bei der Vertragsprüfung zu achten ist und weshalb der Teilnehmerkreis eine entscheidende Rolle spielt. Außerdem wird aufgezeigt, dass zertifizierte Präventionskurse eine steuerfreie Alternative oder Ergänzung sein können, wenn sie klar vom normalen Fitnesstraining getrennt werden. Zum Abschluss gibt die Folge praxisnahe Hinweise, wie Firmenfitness attraktiv, steuerlich sauber und langfristig sinnvoll umgesetzt werden kann.

**Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.**

**Über die Kanzlei Kayser** Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren. Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.

Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen. Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

**Kontakt und Erreichbarkeit:** Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0

E-Mail: info@kanzlei-kayser.de Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de

Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/ Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Krypto & Steuern: Die unterschätzte Gefahr im Privatvermögen - Kayserschmarrn 2026#04
22.01.2026
9 Minuten
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets sind längst kein Nischenthema mehr. Viele Privatanleger halten Krypto-Vermögenswerte als Teil ihres Portfolios – oft mit der Annahme, dass Gewinne steuerlich unproblematisch oder schwer nachvollziehbar seien. Genau hier setzt diese Podcast-Folge an.

In dieser Episode von „Kayserschmarrn – dem Podcast der Kanzlei Kayser“ geht es um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, welche Kryptogeschäfte steuerlich relevant sind, welche Rolle die Haltedauer spielt und warum der bekannte Satz „Die Blockchain vergisst nichts“ auch aus Sicht der Finanzverwaltung eine sehr konkrete Bedeutung hat.

Die Folge ordnet Kryptowährungen steuerlich als Wirtschaftsgüter ein und erklärt verständlich, wann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. Dabei wird deutlich gemacht, dass nicht nur der Verkauf gegen Euro steuerliche Folgen haben kann, sondern auch der Tausch von Kryptowährungen untereinander. Anhand eines praxisnahen Beispiels wird erläutert, wie Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist der Einkommensteuer unterliegen und wie das Finanzamt bei mehrfachen Käufen, Teilverkäufen und unterschiedlichen Wallets vorgeht – einschließlich des FiFo-Verfahrens. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Verlusten aus Kryptogeschäften. Die Episode zeigt auf, in welchem Umfang Verluste steuerlich berücksichtigt werden können, mit welchen Einkünften eine Verrechnung möglich ist und welche Grenzen dabei bestehen. Zudem wird erklärt, warum eine saubere Dokumentation aller Transaktionen entscheidend ist – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen der Finanzverwaltung an Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten.

Abgerundet wird die Folge durch einen Blick auf das Thema Anonymität: Warum Kryptowährungen keineswegs unsichtbar sind, wie Transaktionen auf der Blockchain nachvollzogen werden können und weshalb sich Anleger nicht auf vermeintliche technische Verschleierung verlassen sollten. Auch für Personen, die frühere Kryptogeschäfte bislang nicht oder unvollständig erklärt haben, gibt die Folge eine sachliche Einordnung der Risiken und zeigt auf, warum es sinnvoll ist, aktiv zu werden. Diese Podcast-Episode richtet sich an private Krypto-Anleger, Bitcoin-Investoren und alle, die sich fundiert und ohne Alarmismus über steuerliche Pflichten, Risiken und Grundregeln im Umgang mit Kryptowährungen informieren möchten. Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

**Über die Kanzlei Kayser** Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.

Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen. Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

**Kontakt und Erreichbarkeit:** Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/

Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Über diesen Podcast

„Kayserschmarrn“ ist der Podcast der Kanzlei Kayser GmbH & Co. KG aus Sonthofen und widmet sich aktuellen Themen aus Steuerberatung, Wirtschaft und Unternehmenspraxis. Das Format beleuchtet steuerliche Entwicklungen, gesetzliche Änderungen und betriebswirtschaftliche Fragestellungen – informativ, verständlich und mit fachlicher Tiefe. Im Podcast werden regelmäßig Analysen und Praxisbeispiele veröffentlicht, die Unternehmern, Freiberuflern und Interessierten Orientierung im komplexen Steuerumfeld geben. Ziel ist es, steuerliche und wirtschaftliche Themen transparent zu machen und Wissen aus der täglichen Beratungspraxis zugänglich zu vermitteln. Die Produktion des Podcasts erfolgt redaktionell betreut und unter Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Diese unterstützt bei der Themenaufbereitung, Strukturierung und Audioerstellung, wodurch ein moderner, effizienter und zugleich qualitativ hochwertiger Kommunikationskanal entsteht.
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