Podcaster
Episoden
16.04.2026
9 Minuten
In dieser Folge geht es um Einnahmen über digitale Plattformen und deren steuerliche Relevanz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ab wann Plattformen wie Airbnb, Vinted, Etsy oder Digistore24 Daten an die Finanzverwaltung melden und welche gesetzlichen Grundlagen dabei gelten.
Seit 2023 sind Plattformbetreiber im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (DAC7) verpflichtet, bestimmte Anbieter und deren Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn im Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen oder Einnahmen von über 2.000 Euro erzielt werden. Die gemeldeten Daten können anschließend mit der Steuererklärung abgeglichen werden.
Die Folge erläutert typische Praxisfälle aus den Bereichen Vermietung, Onlinehandel und digitale Dienstleistungen. Dabei wird aufgezeigt, welche Einnahmen steuerlich zu berücksichtigen sind – auch dann, wenn Zahlungen teilweise außerhalb der Plattform erfolgen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den möglichen Konsequenzen unvollständiger Angaben sowie den Handlungsmöglichkeiten, etwa durch nachträgliche Korrekturen von Steuererklärungen. Zudem wird die Bedeutung einer frühzeitigen und vollständigen Erfassung von Einnahmen hervorgehoben.
Die Inhalte richten sich an Privatpersonen, Selbständige und Unternehmer, die über Plattformen zusätzliche Einnahmen erzielen und sich über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen informieren möchten.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
Seit 2023 sind Plattformbetreiber im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (DAC7) verpflichtet, bestimmte Anbieter und deren Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn im Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen oder Einnahmen von über 2.000 Euro erzielt werden. Die gemeldeten Daten können anschließend mit der Steuererklärung abgeglichen werden.
Die Folge erläutert typische Praxisfälle aus den Bereichen Vermietung, Onlinehandel und digitale Dienstleistungen. Dabei wird aufgezeigt, welche Einnahmen steuerlich zu berücksichtigen sind – auch dann, wenn Zahlungen teilweise außerhalb der Plattform erfolgen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den möglichen Konsequenzen unvollständiger Angaben sowie den Handlungsmöglichkeiten, etwa durch nachträgliche Korrekturen von Steuererklärungen. Zudem wird die Bedeutung einer frühzeitigen und vollständigen Erfassung von Einnahmen hervorgehoben.
Die Inhalte richten sich an Privatpersonen, Selbständige und Unternehmer, die über Plattformen zusätzliche Einnahmen erzielen und sich über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen informieren möchten.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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01.04.2026
10 Minuten
In dieser Folge von Kayserschmarrn schauen wir uns genau das an – praxisnah, verständlich und mit konkreten Zahlen.
Was passiert steuerlich im Einzelunternehmen? Wie funktioniert die Besteuerung in der GmbH? Wo entsteht tatsächlich ein Vorteil – und wo nicht? Und wie wirken sich zukünftige Steuersenkungen aus?
Anhand eines realistischen Beispiels zeigen wir, ab wann sich die GmbH lohnen kann – und welche Faktoren wirklich entscheidend sind.
Wichtig: Die GmbH ist kein Selbstläufer. Neben steuerlichen Vorteilen spielen auch Kosten, Struktur und Ihre unternehmerischen Ziele eine zentrale Rolle.
Diese Folge hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung vorzubereiten – ersetzt aber keine individuelle Beratung.
Jetzt reinhören und Klarheit gewinnen.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
Was passiert steuerlich im Einzelunternehmen? Wie funktioniert die Besteuerung in der GmbH? Wo entsteht tatsächlich ein Vorteil – und wo nicht? Und wie wirken sich zukünftige Steuersenkungen aus?
Anhand eines realistischen Beispiels zeigen wir, ab wann sich die GmbH lohnen kann – und welche Faktoren wirklich entscheidend sind.
Wichtig: Die GmbH ist kein Selbstläufer. Neben steuerlichen Vorteilen spielen auch Kosten, Struktur und Ihre unternehmerischen Ziele eine zentrale Rolle.
Diese Folge hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung vorzubereiten – ersetzt aber keine individuelle Beratung.
Jetzt reinhören und Klarheit gewinnen.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
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26.03.2026
9 Minuten
Sonderabschreibung für Mietwohnungen – klingt nach Steuersparmodell, ist aber in der Praxis deutlich komplexer.
In dieser Folge von „Kayserschmarrn“ erklären wir, wie § 7b EStG wirklich funktioniert – und worauf Investoren, Vermieter und Unternehmer unbedingt achten müssen.
Sie erfahren: • wie die Sonderabschreibung konkret wirkt • warum sie vor allem ein Liquiditätsvorteil ist – kein Steuergeschenk • wann überhaupt „neuer Wohnraum“ entsteht • welche Rolle Effizienzhaus 40 und das QNG-Siegel spielen • welche Risiken bei Verkauf oder Nutzungsänderung drohen
Besonders wichtig: Die 10-Jahres-Frist und typische Fehler, die in der Praxis schnell teuer werden können.
Diese Folge richtet sich an alle, die in Immobilien investieren oder planen, neuen Wohnraum zu schaffen – vom privaten Vermieter bis zum Unternehmer.
**Über die Kanzlei Kayser**
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
In dieser Folge von „Kayserschmarrn“ erklären wir, wie § 7b EStG wirklich funktioniert – und worauf Investoren, Vermieter und Unternehmer unbedingt achten müssen.
Sie erfahren: • wie die Sonderabschreibung konkret wirkt • warum sie vor allem ein Liquiditätsvorteil ist – kein Steuergeschenk • wann überhaupt „neuer Wohnraum“ entsteht • welche Rolle Effizienzhaus 40 und das QNG-Siegel spielen • welche Risiken bei Verkauf oder Nutzungsänderung drohen
Besonders wichtig: Die 10-Jahres-Frist und typische Fehler, die in der Praxis schnell teuer werden können.
Diese Folge richtet sich an alle, die in Immobilien investieren oder planen, neuen Wohnraum zu schaffen – vom privaten Vermieter bis zum Unternehmer.
**Über die Kanzlei Kayser**
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
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16.03.2026
11 Minuten
In dieser Folge des Podcasts „Kayserschmarrn – Podcast der Kanzlei Kayser“ widmet sich die Kanzlei einem steuerlich hochrelevanten Thema für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler: dem häuslichen Arbeitszimmer im Eigenheim und den damit verbundenen steuerlichen Risiken.
Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeit erscheint, kann sich bei näherer Betrachtung als erhebliche Steuerfalle entpuppen. Wird ein Raum im Eigenheim betrieblich genutzt und in der Gewinnermittlung berücksichtigt – beispielsweise durch Abschreibung oder Ansatz anteiliger Raumkosten – kann dieser Raum steuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Diese Zuordnung hat weitreichende Folgen.
Insbesondere bei der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit oder beim späteren Verkauf der Immobilie kann der anteilige Wertzuwachs des Arbeitszimmers steuerpflichtig werden. Gerade bei langfristiger Nutzung und steigenden Immobilienwerten kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, die die ursprünglich erzielten Steuervorteile deutlich übersteigen.
Die Episode erläutert praxisnah:
Wie die Zuordnung eines häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen erfolgt Wie der anteilige Wert berechnet wird (Flächenprinzip) Welche steuerlichen Konsequenzen sich bei Verkauf oder Geschäftsaufgabe ergeben Warum die Steuerersparnis der laufenden Jahre nicht isoliert betrachtet werden sollte Welche Bedeutung die neue Bagatellgrenze gemäß § 8 EStDV hat Welche Änderungen durch die Anhebung auf 30 Quadratmeter beziehungsweise 40.000 Euro gelten Wann die Nutzung der Tagespauschale eine sinnvolle Alternative darstellt
Besonders relevant ist die aktuelle Anpassung der Bagatellgrenze, die künftig mehr eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile vom Betriebsvermögen ausnimmt. Dennoch bleibt eine sorgfältige Planung erforderlich, da Immobilienwerte langfristig steigen können und steuerliche Auswirkungen häufig erst Jahre später eintreten.
Die Folge bietet eine strukturierte Einordnung der Rechtslage, zeigt typische Fallkonstellationen auf und sensibilisiert für eine vorausschauende steuerliche Gestaltung.
Hinweis: Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeit erscheint, kann sich bei näherer Betrachtung als erhebliche Steuerfalle entpuppen. Wird ein Raum im Eigenheim betrieblich genutzt und in der Gewinnermittlung berücksichtigt – beispielsweise durch Abschreibung oder Ansatz anteiliger Raumkosten – kann dieser Raum steuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Diese Zuordnung hat weitreichende Folgen.
Insbesondere bei der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit oder beim späteren Verkauf der Immobilie kann der anteilige Wertzuwachs des Arbeitszimmers steuerpflichtig werden. Gerade bei langfristiger Nutzung und steigenden Immobilienwerten kann dies zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, die die ursprünglich erzielten Steuervorteile deutlich übersteigen.
Die Episode erläutert praxisnah:
Wie die Zuordnung eines häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen erfolgt Wie der anteilige Wert berechnet wird (Flächenprinzip) Welche steuerlichen Konsequenzen sich bei Verkauf oder Geschäftsaufgabe ergeben Warum die Steuerersparnis der laufenden Jahre nicht isoliert betrachtet werden sollte Welche Bedeutung die neue Bagatellgrenze gemäß § 8 EStDV hat Welche Änderungen durch die Anhebung auf 30 Quadratmeter beziehungsweise 40.000 Euro gelten Wann die Nutzung der Tagespauschale eine sinnvolle Alternative darstellt
Besonders relevant ist die aktuelle Anpassung der Bagatellgrenze, die künftig mehr eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile vom Betriebsvermögen ausnimmt. Dennoch bleibt eine sorgfältige Planung erforderlich, da Immobilienwerte langfristig steigen können und steuerliche Auswirkungen häufig erst Jahre später eintreten.
Die Folge bietet eine strukturierte Einordnung der Rechtslage, zeigt typische Fallkonstellationen auf und sensibilisiert für eine vorausschauende steuerliche Gestaltung.
Hinweis: Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Über die Kanzlei Kayser
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
Kontakt und Erreichbarkeit: Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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24.02.2026
11 Minuten
Energetische Sanierungen sind nicht nur eine Investition in Klimaschutz und Werterhalt der eigenen Immobilie, sondern können auch steuerlich attraktiv sein. Mit § 35c Einkommensteuergesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigenheim direkt über die Einkommensteuer zu fördern. In dieser Folge von „Kayserschmarrn – dem Podcast der Kanzlei Kayser“ wird der sogenannte Steuerbonus für energetische Sanierungen praxisnah und strukturiert erläutert. Die Episode führt Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, begünstigten Maßnahmen, Berechnungslogik und typischen Stolperfallen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen: • Wer kann den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen? • Welche Gebäude und Nutzungsarten sind begünstigt? • Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert? • Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis und wie erfolgt die Verteilung über drei Jahre? • Welche formellen Voraussetzungen sind zwingend zu beachten?
Die Förderung betrifft ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien, die zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sind. Neubauten sind nicht begünstigt. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Für dieselben Aufwendungen dürfen keine weiteren steuerlichen Vergünstigungen oder öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden klar definierte energetische Einzelmaßnahmen wie: • Wärmedämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken • Austausch von Fenstern und Außentüren • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen • Einbau von Lüftungsanlagen • Digitale Systeme zur energetischen Optimierung • Energieberaterleistungen (zu 50 Prozent der Kosten)
Anhand einer praxisnahen Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich die Steuerermäßigung konkret auswirkt. Insgesamt sind 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen möglich, maximal 40.000 Euro Steuerersparnis pro Objekt, verteilt auf drei Jahre. Besonderes Augenmerk liegt auf den formellen Anforderungen: Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung, eine unbare Zahlung per Überweisung sowie eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Ohne diese Voraussetzungen wird der Steuerbonus regelmäßig versagt.
Die Episode richtet sich an Eigentümer selbst genutzter Immobilien, die energetische Modernisierungen planen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen möchten. Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.
**Über die Kanzlei Kayser** Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren. Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen. Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen. Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
**Kontakt und Erreichbarkeit:** Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/ Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen: • Wer kann den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen? • Welche Gebäude und Nutzungsarten sind begünstigt? • Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert? • Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis und wie erfolgt die Verteilung über drei Jahre? • Welche formellen Voraussetzungen sind zwingend zu beachten?
Die Förderung betrifft ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien, die zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sind. Neubauten sind nicht begünstigt. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Für dieselben Aufwendungen dürfen keine weiteren steuerlichen Vergünstigungen oder öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden klar definierte energetische Einzelmaßnahmen wie: • Wärmedämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken • Austausch von Fenstern und Außentüren • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen • Einbau von Lüftungsanlagen • Digitale Systeme zur energetischen Optimierung • Energieberaterleistungen (zu 50 Prozent der Kosten)
Anhand einer praxisnahen Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich die Steuerermäßigung konkret auswirkt. Insgesamt sind 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen möglich, maximal 40.000 Euro Steuerersparnis pro Objekt, verteilt auf drei Jahre. Besonderes Augenmerk liegt auf den formellen Anforderungen: Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung, eine unbare Zahlung per Überweisung sowie eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Ohne diese Voraussetzungen wird der Steuerbonus regelmäßig versagt.
Die Episode richtet sich an Eigentümer selbst genutzter Immobilien, die energetische Modernisierungen planen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen möchten. Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.
**Über die Kanzlei Kayser** Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH & Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren. Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen. Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen. Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.
**Kontakt und Erreichbarkeit:** Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen Telefon: +49 (0) 8321 60962-0 E-Mail: info@kanzlei-kayser.de Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/ Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/
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Über diesen Podcast
„Kayserschmarrn“ ist der Podcast der Kanzlei Kayser GmbH & Co.
KG aus Sonthofen und widmet sich aktuellen Themen aus
Steuerberatung, Wirtschaft und Unternehmenspraxis. Das Format
beleuchtet steuerliche Entwicklungen, gesetzliche Änderungen und
betriebswirtschaftliche Fragestellungen – informativ, verständlich
und mit fachlicher Tiefe. Im Podcast werden regelmäßig Analysen und
Praxisbeispiele veröffentlicht, die Unternehmern, Freiberuflern und
Interessierten Orientierung im komplexen Steuerumfeld geben. Ziel
ist es, steuerliche und wirtschaftliche Themen transparent zu
machen und Wissen aus der täglichen Beratungspraxis zugänglich zu
vermitteln. Die Produktion des Podcasts erfolgt redaktionell
betreut und unter Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Diese
unterstützt bei der Themenaufbereitung, Strukturierung und
Audioerstellung, wodurch ein moderner, effizienter und zugleich
qualitativ hochwertiger Kommunikationskanal entsteht.
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