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  4. Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung | 21.2.1957
Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner
gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden
zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme
des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide
Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden. Das kam zwar nicht so
oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide
Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im
Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz
verstößt – nämlich gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und
dem Schutz von Ehe und Familie. Es war dieses Urteil, das eine
Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr
das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Hier der Bericht über das
Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
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„Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung | 21.2.1957“

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