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  4. DDR-Urteil gegen Bundesvertriebenenminister Oberländer: "Lebenslänglich" wegen NS-Verbrechen | 29.4.1960
Das Oberste Gericht der DDR verhandelt im April 1960 gegen Theodor
Oberländer wegen seiner Betätigungen im Nationalsozialismus. Der
Angeklagte ist zu der Zeit Minister im Kabinett des ersten
Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Deswegen findet der Strafprozess in
Abwesenheit statt. Die DDR inszeniert das Verfahren als
Schauprozess, wegen dem Oberländer jedoch wenig später seinen
Westdeutschen Ministerposten aufgeben muss. Zeugen berichten
detailliert über die Lage in der ukrainischen Großstadt Lwiw, als
die Wehrmacht und Oberländers Geheimdiensttruppe "Nachtigall" Ende
Juni 1941 ankamen. In der folgenden Woche wurden dort 10.000
Menschen von den Nazis umgebracht. Das Gericht spielt in der
Beweisaufnahme auch einen kurzen Originalton des Angeklagten ab.
Zuletzt der Urteilsspruch vom 29. April 1960.
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„DDR-Urteil gegen Bundesvertriebenenminister Oberländer: "Lebenslänglich" wegen NS-Verbrechen | 29.4.1960“

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