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  4. DDR-Urteil gegen Hans Globke: Wie der bundesdeutsche Rundfunk berichtete | 23.7.1963
Das Oberste Gericht der DDR verurteilt den Chef des Kanzleramts
Hans Globke in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Wie die
westdeutsche Presse damit umging, zeigt sich anhand von zwei
Rundfunkbeiträgen. Zunächst eine halbstündige Sendung des
Deutschlandfunks, in der auch der spätere Kanzlerkandidat der
Union, Rainer Barzel, zu Wort kommt. Im Anschluss daran ein kurzer
Kommentar des Südwestfunks Baden-Baden.
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„DDR-Urteil gegen Hans Globke: Wie der bundesdeutsche Rundfunk berichtete | 23.7.1963“

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