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  4. Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht | 15.12.1983
Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine
Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat
das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann,
im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine
Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch
nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn
erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle
Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus
dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung
der Persönlichkeit garantiert. Die Volkszählung musste nach der
Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann
erst 1987 statt.
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„Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht | 15.12.1983“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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