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  4. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess beginnt | 20.12.1963
Am 20. Dezember 1963 beginnt der erste Frankfurter
Auschwitz-Prozess. Initiiert wurden die Prozesse vom Hessischen
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Sein Ziel war es, die
Verantwortlichen im Vernichtungslager Auschwitz zur Rechenschaft zu
ziehen. Der Prozess hatte auch eine starke politische Bedeutung:
1961 fand in Jerusalem der Prozess gegen den ehemaligen
SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann statt, im Frühjahr 1963 hatte
die DDR Bundeskanzleramtschef Hans Globke wegen seiner
Nazivergangenheit verurteilt. Die Bundesrepublik war in der
juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen somit ein Nachzügler.
Gleichzeitig stand die Öffentlichkeit den Prozessen gespalten
gegenüber. Es gab ein großes Bedürfnis, nicht an die die NS-Zeit
erinnert zu werden. Ein öffentlicher Prozess, der die Vergangenheit
wieder aufwühlen würde, würde dem Ansehen Deutschlands schaden, so
eine weit verbreitete Meinung. Diesen Zwiespalt spiegelt der
Kommentar von Werner Ernenputsch im zweiten Teil dieser Aufnahme.
Zunächst zu hören ist aber die Live-Reportage vom Hessischen
Rundfunk von der Prozesseröffnung im Frankfurter Römer. Im
Sitzungssaal des Frankfurter Stadtparlaments beginnt der Prozess
gegen 22 Angeklagte. Vor Saalgeräuschen im Hintergrund eröffnet
Richter Hans Hofmeyer den Prozess. Es werden Angaben zur Person der
Angeklagten und der Geschworenen gemacht und Einzelheiten des
Gerichtssaals beschrieben. Von den Verhandlungstagen ab 1964
existieren zahlreiche Aufnahmen – einzelne davon im Archivradio,
die meisten aber auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts.
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„Der Frankfurter Auschwitz-Prozess beginnt | 20.12.1963“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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