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  4. Der neue Radikalenerlass – Kritik von Gewerkschaften und Studierenden | 29.1.1972
Anfang der 1970er Jahre nahm die politisierte Gewalt in Deutschland
zu. Teile der Studentenbewegung haben sich radikalisiert. Andere
vor allem linke Gruppen folgten offen der von Studentenführer Rudi
Dutschke ausgegebenen Parole vom Marsch durch die Institutionen. In
dieser politischen Stimmung beschließen Bund und Länder
parteiübergreifend den sogenannten Radikalenerlass. Das Ziel war zu
verhindern, dass Verfassungsfeinde den Staat unterwandern. Die
Folge war, dass, bevor eine Lehrerin oder auch ein Bahn- oder
Postbeamter eingestellt wurde, eine sogenannte Regelanfrage beim
Verfassungsschutz gestellt wurde. Welches Verhalten genau als
verfassungsfeindlich gelten sollte, war allerdings nicht eindeutig
definiert. Klar war, dass es nicht nur um Parteizugehörigkeit –
etwa zu kommunistischen Parteien gehen sollte. Sowohl die
SPD-geführte Bundesregierung unter Willy Brandt als auch die
unionsgeführten Länder fassten den Beschluss gemeinsam. Die SPD
auch deshalb, um ihre Distanz zum Kommunismus zu unterstreichen.
Denn der SPD wurde – gerade auch wegen Brandts Ostpolitik und der
Verträge mit Moskau – eine Nähe zum Kommunismus immer wieder
vorgeworfen. Es ist der 29.1.1972. Hamburg hat als erstes
Bundesland den Radikalenerlass umgesetzt – und erntet dafür viel
Kritik, nicht nur von Gewerkschaften. Der folgende Beitrag – der in
seiner archivierten Fassung vorne und hinten etwas abreißt - zeigt
die Reaktionen auf den neuen Erlass.
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„Der neue Radikalenerlass – Kritik von Gewerkschaften und Studierenden | 29.1.1972“

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