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  4. Urteil: Bundesregierung muss nicht Terroristen nachgeben, um Leben zu retten | 16.10.1977
16.10.1977 | Palästinensische Terroristen hatten eine
Lufthansa-Maschine nach Mogadischu entführt. Gleichzeitig haben
RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer
verschleppt. Sie drohen ihn zu ermorden und fordern, dass die in
Stuttgart-Stammheim einsitzenden RAF-Terroristen freigelassen
werden. Diese Ereignisse bilden im Oktober 1977 die Hochphase des
sogenannten Deutschen Herbstes. Bundeskanzler Helmut Schmidt ist
nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen oder mit den
Terroristen zu verhandeln – und riskiert dadurch zwangsläufig den
Tod von Hanns-Martin Schleyer. Darf die Bundesregierung das? Oder
hat das Leben eines Entführten eine so hohe Priorität, dass sich
eine Regierung erpressen lassen muss? Schleyers Familie ruft das
Bundesverfassungsgericht an – da die Zeit drängte, fällen die
Richter eine Entscheidung im Eilverfahren in einer langen
Nachtsitzung. Am Ende weisen sie den Antrag ab: Eine Regierung
müsse sich nicht erpressen lassen, um Leben zu schützen. Der
Bericht vom 16. Oktober 1977 schildert, was in jener Nacht in
Karlsruhe los war. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt
den Titel „Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle bei der
Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen“ und ist
im Internet abrufbar. Viele weitere Aufnahmen aus der Zeit des
RAF-Terrorismus finden sich unter archivradio.de
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„Urteil: Bundesregierung muss nicht Terroristen nachgeben, um Leben zu retten | 16.10.1977“

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