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  4. Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951
Am 28. September 1951 nimmt das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe seine Arbeit auf. Bereits eine Woche später steht die
erste Entscheidung an. Es geht um den Neuzuschnitt der
Bundesländer; konkret um die Frage: Sollen sich die drei
Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
zu einem Bundesland vereinigen oder werden die alten Länder Baden
und Württemberg wieder hergestellt? Eine Volksabstimmung steht an -
doch über das Verfahren wird gestritten. Ursprünglich war geplant,
dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg
getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden
ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und
dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren
durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken
Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden
ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat
erheblich. Weitere historische Aufnahmen zum
Bundesverfassungsgericht:
http://swr.li/archivradio-bundesverfassungsgericht
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„Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat" | 4.10.1951“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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